Ab August müssen Anlegerinnen und Anleger nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden. Wir bieten eine Funktion, die den Abgleich von gewähltem Produkt und jeweiliger Präferenz übernimmt.
Unter dem Schlagwort Sustainable Finance strebt die EU-Kommission die Lenkung von privatem Kapital hin zu nachhaltigen Instrumenten an. Die Sustainable-Finance-Strategie umfasst verschiedene Elemente wie die EU-Taxonomie, die EU Corporate Sustainability Reporting Directive und die Sustainable Finance Disclosure Regulation („SFDR“). Ein weiterer Baustein in dieser Sustainable-Finance-Strategie ist die aktive Nachfrage bei Anlegerinnen und Anlegern, ob Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden sollen und wenn ja, zu welchem Grad.
In den Regulatory Technical Standards (RTS) wird diese Art der Abfrage sehr konkret beschrieben. Die Nachhaltigkeitspräferenzen umfassen unter anderem sogenannte Impact Investments – also Finanzinstrumente, die die Förderung von ökologischen oder sozialen Bedürfnissen verfolgen und die beispielsweise eine konkrete CO2-Reduktion versprechen. Auch der Ausschluss bestimmter negativ-formulierter Kriterien wie Kinder- und Zwangsarbeit oder die Forderung nach Steuerehrlichkeit sind möglich.2
Hilfe durch ESG-Funktion in Zielmarktprüfung
Für die Anbieterinnen und Anbieter von Finanzinstrumenten wird es herausfordernd sein, einen konkreten Grad der Nachhaltigkeit ihrer Produkte zu bestimmen. So wird es einem Fondsemittenten aktuell mangels entsprechender Daten schwerfallen, Produkte anzubieten, die beispielsweise eine Konformität mit der EU-Taxonomie zu einem konkreten prozentualen Anteil ausweist. Die Datenlage wird sich aber in überschaubarer Zeit mehr und mehr verbessern.
Ob Nachhaltigkeitspräferenzen und Produkt zusammenpassen, muss vor Orderausführung überprüft werden. Hierfür bieten wir im Rahmen der Zielmarktprüfung eine entsprechende Funktion, die von unseren Kunden jederzeit ergänzt werden kann. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Kundenmanagerin oder -manager.