loadfont

Unterstützung für Nachhaltigkeitsprüfung

ca. 2 Minuten

Ab August müssen Anlegerinnen und Anleger nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden. Wir bieten eine Funktion, die den Abgleich von gewähltem Produkt und jeweiliger Präferenz übernimmt.

Unter dem Schlagwort Sustainable Finance strebt die EU-Kommission die Lenkung von privatem Kapital hin zu nachhaltigen Instrumenten an. Die Sustainable-Finance-Strategie umfasst verschiedene Elemente wie die EU-Taxonomie, die EU Corporate Sustainability Reporting Directive und die Sustainable Finance Disclosure Regulation („SFDR“). Ein weiterer Baustein in dieser Sustainable-Finance-Strategie ist die aktive Nachfrage bei Anlegerinnen und Anlegern, ob Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden sollen und wenn ja, zu welchem Grad.

In den Regulatory Technical Standards (RTS) wird diese Art der Abfrage sehr konkret beschrieben. Die Nachhaltigkeitspräferenzen umfassen unter anderem sogenannte Impact Investments – also Finanzinstrumente, die die Förderung von ökologischen oder sozialen Bedürfnissen verfolgen und die beispielsweise eine konkrete CO2-Reduktion versprechen. Auch der Ausschluss bestimmter negativ-formulierter Kriterien wie Kinder- und Zwangsarbeit oder die Forderung nach Steuerehrlichkeit sind möglich.2

Hilfe durch ESG-Funktion in Zielmarktprüfung

Für die Anbieterinnen und Anbieter von Finanzinstrumenten wird es herausfordernd sein, einen konkreten Grad der Nachhaltigkeit ihrer Produkte zu bestimmen. So wird es einem Fondsemittenten aktuell mangels entsprechender Daten schwerfallen, Produkte anzubieten, die beispielsweise eine Konformität mit der EU-Taxonomie zu einem konkreten prozentualen Anteil ausweist. Die Datenlage wird sich aber in überschaubarer Zeit mehr und mehr verbessern.

Ob Nachhaltigkeitspräferenzen und Produkt zusammenpassen, muss vor Orderausführung überprüft werden. Hierfür bieten wir im Rahmen der Zielmarktprüfung eine entsprechende Funktion, die von unseren Kunden jederzeit ergänzt werden kann. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Kundenmanagerin oder -manager.

Weitere Artikel

Dauer von Depotüberträgen

Drei Wochen Zeit: Wo die BaFin-Vorgabe wirkt – und wo nicht

Ein Wertpapierdepot umzuziehen ist eigentlich Routine. Dennoch dauerten Depotüberträge in der Vergangenheit oft zu lang. Die BaFin hat deshalb eine Frist von drei Wochen eingeführt.

Prototyp Bitcoin-Handel

„Anleger können direkt vom Girokonto investieren“

Die dwpbank entwickelt einen Prototyp für den Bitcoin-Handel. Sascha Dölker, Leiter unseres Digitalisierungs­management, erklärt Zielbild und Ausbaustufen.

Pauschalpreismodell

Ein Depot zum Wohlfühlen

Mit dem Wohlfühl-Depot bietet die Sparkasse Dortmund ihren Wertpapierkunden mehr Flexibilität und Preissicherheit – und profitiert selbst von stabilen Erträgen im Provisionsgeschäft. Hinter dem neuen Angebot steht unser Pauschalpreismodell.

Zurück
Weiter