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Mehr Transparenz für die Finanzverwaltung

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Erweiterte Haftung, neue Bescheinigungs- und Meldepflichten: Ab 2025 wollen deutsche Behörden eine Vielzahl neuer Daten erheben, um steuerlichen Missbrauch früher als bisher zu erkennen.

Ein Zungenbrecher bringt neue Pflichten für die deutschen Kreditinstitute: Mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, kurz AbzStEntModG, fordert die Finanzverwaltung von Banken und Sparkassen zusätzliche Informationen ein, um künftig effektiver gegen den Missbrauch bei Steuergestaltungen vorgehen zu können. „Mit den neuen Bescheinigungs- und Meldepflichten geht auch eine erweiterte Haftung der Institute einher“, erklärt Julius Hirtz, Steuerexperte in der Rechtsabteilung der dwpbank. „Banken und Sparkassen sollten sich daher rechtzeitig mit den Anforderungen vertraut machen und dafür sorgen, dass die erforderlichen Daten vollständig erhoben werden können.“

Umfangreiche Meldepflichten

Das Gesetz wurde im Juni 2021 veröffentlicht und soll schrittweise bis 2025 in Kraft treten. Zu beachten ist vor allem:

  • Künftig gelten umfangreiche neue Meldepflichten für Kapitalertragsteuer auf Dividenden von deutschen Aktien und Hinterlegungsscheinen inländischer Emittenten (MiKaDiv) – unter anderem für depotführende Stellen, Verwahrstellen und Emittenten. Darüber hinaus werden die Angaben auf Steuerbescheinigungen erweitert.
  • Kreditinstitute haften künftig auch dann für Steuerschäden aufgrund einer falschen Steuerbescheinigung, wenn der Fehler auf Angaben Dritter beruht. Zudem haben Aussteller nicht mehr die Möglichkeit, sich von der Haftung zu befreien, indem sie die Bescheinigung nachträglich berichtigen.
  • Die Haftung des Ausstellers einer Steuerbescheinigung wird auf die neu eingeführten Angaben und elektronischen Meldungen ausgeweitet.
  • Die Institute sind zeitlich unbeschränkt zu Korrekturen verpflichtet, wenn es zu Fehlern beim Steuerabzug oder bei den steuerlichen Angaben gekommen ist.

Außerdem gilt: Regelverstöße werden künftig teuer. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Steuerbescheinigungen oder Meldungen kann die Finanzverwaltung in jedem Einzelfall ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro gegen die Stelle verhängen, die die Kapitalerträge auszahlt.

Aufbau einer neuen Meldedatenbank

Einige rechtliche Details zu den neuen Meldepflichten sind noch offen, zum Beispiel in Bezug auf Wertpapierleihgeschäfte und Verwahrketten. Klar ist: Die meisten Informationen sollen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zusammenfließen, wo eine Datenbank zur Kapitalertragsteuer eingerichtet wird. „Das Jahr 2025 erscheint noch fern, aber die Umsetzung dürfte für die Kreditwirtschaft auch aufgrund neuer technischer Schnittstellen relativ aufwendig werden“, betont Julius Hirtz. „Banken und Sparkassen sollten deshalb frühzeitig die notwendigen Prozesse anstoßen und zum Beispiel prüfen, ob alle erforderlichen Daten vorliegen oder wie diese anderenfalls erhoben werden könnten. Eine mögliche Lösung wären angepasste Kundenformulare.“

Die dwpbank beteiligt sich an diesem Umsetzungsprozess. Als Servicedienstleister ist sie mitverantwortlich für die korrekte steuerliche Berechnung bei Endkundendepots, bereitet die Abrechnung für ihre Kundeninstitute vor und leitet relevante Daten an die Finanzverwaltung weiter.

Um die geforderten Daten bereitzuhalten, baut die dwpbank jetzt ebenfalls eine neue Meldedatenbank auf. Auch die Experten der dwpbank prüfen, welche Daten ihr bereits vorliegen und welche neu zu erheben sind, und richten bei Bedarf neue technische Schnittstellen zu Kundeninstituten, Rechenzentren und der Finanzverwaltung ein. In Gesprächen mit der Deutschen Kreditwirtschaft und der Finanzverwaltung bringt die dwpbank außerdem ihre Expertise bei technischen und rechtlichen Umsetzungsfragen ein.

„Das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz wird in wenigen Jahren zu einer Flut neuer Meldungen führen“, erwartet Julius Hirtz. Soweit möglich wird die dwpbank auch ihre Kunden in Zusammenarbeit mit ihren Partnern dabei unterstützen, den neuen Meldepflichten nachzukommen, um die steuerliche Transparenz am deutschen Finanzmarkt zu verbessern.

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